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Teilbereiche der Berufsfotografie

fotografen

Der Gewerbezugang gemäß § 19 GewO ist etwas unpräzise dargestellt und dies kann leicht zu Fehlinterpretationen führen – was sich auch gezeigt hat.

Der § 19 GewO behandelt den individuellen Befähigungsnachweis (so lautet auch die Überschrift) im Gegensatz zu formellen Befähigungsnachweis gemäß Fotografen-Verordnung. Es ist also sehr wohl ein Befähigungsnachweis zu erbringen, nur die Form ist eine andere.

Man kann beim Magistrat nur dann eine Teilberechtigung “Berufsfotografe, eingeschränkt auf…”) anmelden, wenn es davor ein Feststellungsverfahren gegeben hat (zuständig in Wien die Magistratsabteilung 63) und von der Behörde ein positiver Bescheid ausgestellt wurde. Das Feststellungsverfahren wurde mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 (!) eingeführt.

Dr. Gerd Boba

Das Feststellungsverfahren gemäß §19 ist für folgende Teilbereiche möglich:

 

 

 

  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Modefotografie
    Fotografische Darstellung der Kreationen von Modeschöpfern. Auftraggeber für den Modefotografen ist entweder ein Modemagazin (zur Illustration eines redaktionellen Artikels) oder ein Modehaus, Designer bzw. dessen Werbeagentur. Die Arbeit für ein Modemagazin lässt dem Fotografen in der Regel etwas Freiheit und gestattet ihm, weitgehend nach seinen Ideen und in eigener Regie zu arbeiten. Bei der Modefotografie handelt es sich durchwegs um Geschäfte B2B, der Konsumentenschutz tritt daher in den Hintergrund. Diese Sparte der Fotografie ist sehr stark vom Zeitgeist beeinflusst und da ist nicht immer die handwerkliche einwandfreie Herstellung gefordert.
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Fachlabor
    Während beim so genannten „Minilab“ die Prozesse weitgehend automatisch, wenn auch nicht vollautomatisch ablaufen und die Ausarbeitung in der Regel für Fotoamateure erfolgt, sind beim „Fachlabor“ Berufsfotografen die Kunden und hier gilt es, höchste Qualität von professionellen Aufnahmematerial (analog/digital) nach individuellen Kundenvorgaben herzustellen.
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Luftbildfotografie
    Fotografische Aufnahmen aus einem fliegenden Kameraträger. Das große Gebiet erstreckt sich von der Ballonfotografie zur Flugzeugfotografie bis zur modernen Satellitenfotografie. Kenntnisse im Umgang mit Rechten und Freigaben von Ministerien, Flugerlaubnis etc. sind nötig. Hier werden in der Regel Spezialkameras eingesetzt, deren Beherrschung unter besonderen Umständen, entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen.
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Architekturfotografie
    Die Architekturfotografie beschäftigt sich mit der fotografischen Abbildung von Architektur. In der Entwurfs- und Planungsphase umfasst dies die Fotografie von Modellen zur Darstellung des geplanten Bauvorhabens. In der Ausführungsphase wird der Entstehungsprozess eines Bauwerks auf der Baustelle dokumentiert. Nach der Fertigstellung wird das Bauwerk in seinem aktuellen Zustand dokumentiert. Die Aufnahme eines Gebäudes kann für wissenschaftliche Zwecke, für Werbung, zur Illustration von Artikeln oder zur Dokumentation für den Architekten erfolge.
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen B2B
    Fotografieren einzelner Phasen eines Geschehens nach einem bestimmten Konzept. Ein drehbuchartiger Aufnahmeplan, dabei sollte man sich nur auf die wesentlichsten und ausdruckvollsten Momente eines Vorgangs oder des Geschehens konzentrieren. Bei der Reportagefotografie sind die Wahl des Standortes und die Erfassung des richtigen Momentes für die Aufnahme die entscheidenden Kriterien. Dem gegenüber tritt die handwerklich einwandfreie Herstellung der Aufnahme in den Hintergrund. Es wird daher für den Feststellungswerber leichter sein, die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen glaubhaft zu machen.



Wo die Fotografenverordnung nur eine mündliche Prüfung vorsieht besteht kein unmittelbarer Grund Feststellungsverfahren gemäß §19 durchzuführen. Das sind:

  • Berufsfotograf eingeschränkt auf die Herstellung von Passbildern
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf den Betrieb eines Minilab
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung


Eine Lister der Gutachter und fachkundigen Personen ist bei der Landesinnung Wien zu bekommen.

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