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2012

Kassenrichtlinie

Hier finden Sie das Mitgliederinformationsschreiben seitens der Abteilung für Finanz- und Handelspolitik zur Kassenrichtlinie über Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema “Einrichtung nach § 131 BAO – E 131”.

Erfolgreich Gemeistert 2013

Die Meister 2012

Erfolge feiern. Weiter kommen. Für Berufsnachwuchs für Wiens Berufsfotografen ist gesorgt.

Am 11.4.2013 fand die traditionelleFestveranstaltung “Erfolgreich gemeistert” im Austria Trend Hotel Savoyen statt. Die Meisterfeier ist in dieser Form in Wien einzigartig und ein Fixpunkt im Veranstaltungskalender.

Die Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien zeichnete in diesem Rahmen alle AbsolventInnen der Meister- und Befähigungs-prüfungen des Jahres 2012 aus. Damit wird die Bedeutung der Meister- und Befähigungsprüfung – als wichtigster Abschnitt in der gewerblichen Ausbildung und als erster Schritt in die Selbständigkeit oder als Grundlage für eine leitende Position in einem Unternehmen – hervorgehoben.

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Neujahrsempfang 2012

der Landesinnung Wien der Berufsfotografen

LIM Michael Weinwurm

Am 30. Jänner 2013 fanden sich beim Bitzinger mehr als 100 Besucher zum Neujahrsempfang ein. Innungsmeister Weinwurm begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste, die aus unterschiedlichen Bereichen und Institutionen gekommen waren.

Der Abend zeichnete sich durch viele Highlights aus.

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Frohe Weihnachten 2012

WKW Stubenring mit weihnachtlichem Schmuck

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viel ist dieses Jahr passiert. Einiges an Veränderungen hatten wir zu meistern. Der Wettbewerb wird schärfer, unsere kalkulierten Preise geraten immer mehr unter Druck.
Ein paar wahnwitzige Aussagen über Kamerapreise, Honorare und deren Anwendung wurden von Profis, die von und mit Bildern leben, in den Raum geträllert.

Das Einzige was hilft, ist Qualität, Pünktlichkeit und Zuverlässlichkeit und jede Menge Erklärungen. Das kostet zwar Zeit, aber die Wirkung ist enorm. Erst wenn unsere Kunden oder Auftraggeber verstehen, was wir tun, werden diese auch bereit sein, uns anständig zu entlohnen. Bleibt weiter so einig und macht Werbung für unseren Beruf.

Danke für die Unterstützung und das Vertrauen, das mir entgegengebracht wurde, für die schönen Einladungen zu Eröffnungen und Ausstellungen, für das zahlreiche Erscheinen bei den Innungsveranstaltungen und für die positive Resonanz auf meine Arbeit in der Innung.

Im Innungsbüro beginnt das Jahr mit einem weinenden und einem lachenden Auge: Das weinende Auge ist, dass sich Herr Dr. Boba in den wohlverdienten Ruhestand begibt. Das lachende Auge ist, dass Frau Mag. Trampitsch seine Nachfolge antreten wird. Sie übernimmt ein komplexes Aufgabengebiet und ich freue mich schon sehr auf die weitere zukünftige Zusammenarbeit.
Ein großes Danke auch an Frau Mikic, die das Büro „schupft“ und unsere gemeinsamen Ideen in die Tat umsetzt.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihren Familien, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der Landesinnung Wien der Berufsfotografen ein frohes Weihnachtsfest, einige erholsame Tage und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2013. Wir sehen uns bei den nächsten Veranstaltungen.

Gut Licht

Michael Weinwurm
Landesinnungsmeister
der Berufsfotografen
Wirtschaftskammer Wien

Neues im Pfuscherbekämpfungsreferat

Im Pfuscherbekämpfungsreferat der Wirtschaftskammer Wien langen jährlich mehr als 1.000 Meldungen zu Schwarzarbeit und unbefugter Gewerbeausübung aus ganz Österreich ein. Um diese Informationen besser, d.h. schneller und ohne Umwege, direkt an die richtige Stellen innerhalb der Kammerorganisation oder die befasste Behörde (Krankenkasse, Finanzpolizei) leiten zu können, wurde die Homepage des Referats neu gestaltet.

Der Wettbewerbsnachteil, der Unternehmen durch die unlautere Konkurrenz entsteht, verringert deren Ertragslage und Abgabenleistung.

Dabei schädigt der Pfusch alle:

  • Pfuscher zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben, die öffentliche Hand muss Mindereinnahmen durch Steuererhöhungen kompensieren.
  • Die Ertragslage der legalen Unternehmer wird geschmälert, der Konsument muss mehr bezahlen.
  • Der Auftraggeber muss Mängel und Folgeschäden aufwändig beheben lassen, die Versicherung zahlt nicht.

Pfuschen ist bei weitem kein Kavaliersdelikt. Sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer können teure Klagen, Verwaltungs- und Haftstrafen drohen.

Geben Sie Pfusch keine Chance!
Kontaktieren Sie uns!

Gutscheine – Was ist bei der Befristung zu beachten?

Gratisgutscheine, Wertgutscheine, “Umtausch”-Gutscheine, Sach- und Leistungsgutscheine

Gutscheine in den unterschiedlichsten Formen sind beim Kunden immer beliebter. Um den Einlösungszeitraum überschaubar zu halten, werden die ausgestellten Gutscheine vom Unternehmer im Regelfall befristet. Ohne Befristung gelten Gutscheine nämlich 30 Jahre (allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist). In welchem Umfang jedoch eine Befristung zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheines und den Umständen des Einzelfalls ab. Hier das Merkblatt.

66. Generalversammlung des

Fachverbandes der Reprografie

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Vorstandsvorsitzender (D) Karl-Heinz Neumann, Vorsitzender (Ö) Ernst Hönig, Landesinnungsmeister Michael Weinwurm, Kassierin Dagmar Gunzels, Präsident (CH) Hugo W. Becker, Margarethe Tischler, LIM Stv. Leopold Vodicka, Viktor Pavlu © Foto Vodicka

Die 66. Generalversammlung des Fachverbandes der Reprografie fand heuer am 20. Oktober 2012, im Grand Hotel Sauerhof statt.

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3. Meet & Greet 

meetgreet

Branchentalk der Landesinnung Wien

Donnerstag, 22. November 2012, 18.45 Uhr

Martinjak am Ring

Opernring 11 | 1010 Wien

 

In gemütlicher Atmosphäre bei einem Bierchen oder einem Schluckerl Wein mit Kolleginnen und Kollegen plaudern, Erfahrungen austauschen oder einfach nur zuhören. Kommt vorbei, es ist Zeit um miteinander zu reden!

 

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Fachgruppentagung 2012

FGT 2012

Mehr als 70 Besucher bei der Fachgruppentagung am 10. Oktober 2012. Sponsoren der Industrie präsentierten Ihre neuen Produkte. Und das Team vom Bitzinger verwöhnte uns kulinarisch.

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Berufsfotografen-VO

Die Änderung der Berufsfotografen-Verordnung wurde im BGBl. II Nr. 345 vom 16.10.2012 veröffentlicht und tritt mit 17. Oktober 2012 in Kraft. Hier der Link: Änderung der Berufsfotografen-VO, BGBLA_2012_II_345

Pressefotograf & Fotodesigner

345. Verordnung: Änderung der Berufsfotografen-Verordnung

Erläuterungen Dr. Boba: Pressefotografie und Fotodesign

 

Die Pressefotografie ist ein Teilbereich des Berufsfotografengewebes, welches als selbständiges Gewerbe ausgeübt werden kann.

 

Voraussetzung:

Das Pressefotografen- und Fotodesignergewerbe ist ein sogenanntes freies Gewerbe. Frei bedeutet, dass kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, wohl aber die Anmeldung beim Gründerservice (Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8-10, 1010 Wien) oder der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebsstandort.

 

Umfang:

Dem Pressefotografen und Fotodesigner ist es gestattet, die von ihm hergestellten Aufnahmen für Zeitungszwecke, dass heißt zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben und die B2B-Fotografie (Business-to-business) anzubieten.

 

Presseausweis:

Die Ausstellung eines Presseausweises ist an die vorherige Anmeldung des Gewerbes geknüpft und kann bei allen Landesinnung der Berufsfotografen beantragt werden. Formulare liegen dort auf. Wiener Mitglieder können sich das Bestellformular im Bereich "Downloads / Berufsausweise" herunterladen.

Eyes On 2012

Mehr als 200 Fotoausstellungen in ganz Wien

 

Eyes on

 

Eyes On – Monat der Fotografie Wien findet im November 2012 zum fünften Mal statt. Von 29. Oktober bis zum 30. November laden mehr als 200 Fotoausstellungen und Veranstaltungen zum Thema Fotografie verstreut über ganz Wien zum Besuch ein. Der inhaltliche Bogen spannt sich von „Shooting Girls“ (im Jüdischen Museum) über „Flächen Wiens“ (Johanna Si im Schikaneder) bis hin zu „Nachhaltige Welten“ (Fotografie aus Afrika im Museum für Völkerkunde). Neben Museen sind auch zahlreiche Galerien und temporäre Räume Ausstellungsorte im Rahmen von Eyes On.

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Pressefotografie und Fotodesign

Mit der GewO Novelle, die am 14. September 2012 in Kraft getreten ist, wurde das neue Gewerbe „Pressefotografie und Fotodesign“ geschaffen.

Wollen Sie mehr darüber erfahren? Zum Merkblatt.

Podiumsdiskussion die "Zukunft der Berufsfotografie"

Forum Mozartplatz

 

 

Am 6. September 2012 um 19.00 Uhr, fand im Forum Mozartplatz, 1040 Wien, Mozartplatz 4 in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsbund Wien eine Podiumsdisskussion oder vielmehr eine Publikumsdisskussion der extraklasse statt.

Das waren die Themen:


Die Gesetzesnovelle - Auswirkungen und Herausforderungen!

  • Wohin führt der Weg?
  • Was sind die Aufgaben?
  • Wie sollte die Innung Sie unterstützen?


Am Podium das keines war:

  • Lisi Specht, Fotograf und Sprecher Plattform Freie Fotografie
  • Gerhard Sokol, Präsident Syndikat der Pressephotographen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
  • Erich Reismann, Fotograf
  • Jürg Christandl, Fotograf und Sprecher Plattform Freie Fotografie
  • Michael Weinwurm, Fotograf und Landesinnungsmeister Wien

Über 60 Kollegen, also volles Haus, einige Kollegen aus den Bundesländern, die Organisatoren der freien Fotografie Jürg Christiandl und Lisi Specht, aber auch die Befürworter für eine Beibehaltung Gerhard Macher und Daniel Schalhas freuten sich über die direkte Aussprache. Viele Missverständnisse wurden ausgeräumt. Einige Halbwahrheiten aufgeklärt. Und was viel wichtiger noch ist, der Wille für eine gemeinsame Zukunft verstärkt.

 

Ich als Innungsmeister der Berufsfotografen konnte mich auch noch über viele ausgezeichnete Lösungsansätze und Anregungen freuen. Ich werden diese so rasch als Möglich zu lösen Versuchen und die Sevicestelle Innung noch effizienter zu gestalten.

 

Mitschnitt der Veranstaltung: in Kürze

MP4-Dateien

OGH-Urteil zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen

Aktuelle Entscheidung erklärt 2-jährige Befristung für unzulässig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer jüngst veröffentlichen Entscheidung die 2-jährigen Befristung von Gutscheinen als nicht zulässig erachtet:

Die Beklagte verkauft Gutscheine, mit denen man Leistungen ihrer Partnerbetrieben in ganz Österreich in Anspruch nehmen kann. Nach den AGB der Beklagten war die Gültigkeitsdauer der Gutscheine auf 2 Jahre befristet bzw. war die jeweils 2-jährige Befristung auch auf den Gutscheinen aufgedruckt.

Zur rechtlichen Beurteilung des OGH: Während beide Vorinstanzen die Befristung für zulässig erachteten, kam der OGH im vorliegenden Fall zu einem anderen Ergebnis und begründete dies – unter anderem- mit folgenden Erwägungen:

Grundsätzlich ende das Recht, mit einem Gutschein aus dem Warensortiment des Ausstellers Waren zu beziehen, innerhalb von 30 Jahren. Dass die Gutscheine selbst, also die Möglichkeit der Abrufung gegenüber den Partnerbetrieben, nach Ablauf von 2 Jahren für „ungültig“ oder „verjährt“ erklärt werden, bedeute – so der OGH – , dass der Geldbetrag vom Erwerber in diesem Fall ohne durchsetzbare Gegenleistung hingegeben würde.  Würde  die Leistung des Partnerbetriebes innerhalb von zwei Jahren nicht abgerufen, so käme der Beklagten bereits am der Verfallfrist folgenden Tag der Gesamtbetrag zugute. Die Ausstellerin der Gutscheine sei – so der OGH – um das Entgelt für die verbriefte Leistung des Partnerbetriebes bereichert, ohne dass es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gäbe. Durch die in den Klauseln vorgesehene Verfallsfrist träte eine gröbliche Benachteiligung der Vertragspartner, also der Erwerber der Gutscheine, ein.

Hinsichtlich des Arguments, dass die sachliche Rechtfertigung einer Befristung auch unter dem Blickwinkel einer Verminderung der Fälschungsgefahr zu betrachten sei, führte der OGH unter Hinweis auf eine andere Entscheidung ( siehe dazu noch unten) aus, dass die Fälschungsgefahr naturgemäß bei einem Gutschein, der einen eingeschränkten Geschäftsbereich Fall bedient, wesentlich geringer als bei einem Massenverkehrsunternehmen sei. Eine allfällige Fälschungs-/und Beweisgefahr rechtfertige jedenfalls nicht eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre.

Ergänzend ist auch auf die vom OGH zitierte Entscheidung (7 Ob 75/11x) hinzuweisen, der folgende Sachlage zugrundelag:

In diesem Fall beträgt die Geltungsdauer der ausgestellten Reisegutscheine zunächst 1 Jahr. Ab Ablauf der Gültigkeitsdauer ist – nach den entsprechenden Bedingungen der Ausstellerin der Gutscheine – innerhalb von 3 Jahren ein Umtausch oder eine Erstattung des Geldbetrages möglich. Wenn ein Umtausch in einen neuen Gutschein erfolgt, der einmalig möglich ist, so ist dieser neue Gutschein wiederum ein weiteres Jahr gültig. Demnach ergibt sich in diesem Fall, dass für die Abrufung der Leistung eine Frist von insgesamt 5 Jahren zur Verfügung steht. Der OGH erachtete diese Gestaltung – unter insbesondere folgenden Erwägungen – als nicht gröblich benachteiligend:

Der Beklagten sei – so der OGH in dieser Entscheidung – zuzugestehen, dass sie als Massenverkehrsunternehmen ein Interesse daran habe, innerhalb eines überblickbaren Zeitraums Klarheit über die von ihr zu erbringenden Leistungen zu erlangen, auch diene bei einem Massenverkehrsunternehmen die Verkürzung der Frist der Vorbeugung von Beweisnotständen und der Abwehr zweifellos bestehender Fälschungsgefahr. Der Gutscheininhaber sei nach der Klausel nicht gehalten, den Gutschein bei sonstigem Verfall einzulösen bzw. die Leistungen der Beklagten in Anspruch zu nehmen, sondern könne sich auch den Barbetrag auszahlen lassen. Da das gesamte Beförderungsprogramm (und nicht nur ein beschränktes z.B. saisonabhängiges Sortiment) für die Dauer von 5 Jahren zur Verfügung steht, sei davon auszugehen, dass es dem Verbraucher, der über die Fristen auch ausreichend informiert sei, selbst bei unvorhergesehenen Ereignissen möglich sein muss, die Leistung dem Gutschein entsprechend innerhalb dieses Zeitraumes abzurufen oder eine Rückerstattung zu fordern. Bei der gebotenen Interessenabwägung sei es einem Verbraucher unter den gegebenen Umständen zumutbar, seine Ansprüche innerhalb der verkürzten Verjährungsfrist geltend zu machen.

Den Volltext beider Entscheidungen finden sie unter folgenden links:

Luftbildaufnahmen Drohnen-Verbot

Laut Information vom BMVIT besteht derzeit ein Betriebsverbot für ferngesteuerte Flugkörper, egal wie schwer sie sind oder in welcher Höhe sie fliegen, sobald eine Kamera montiert ist. Mit Kamera wären diese Flugkörper nämlich nach derzeitiger Rechtslage als Luftfahrtzeuge zu qualifizieren, wobei sie jedoch nie sämtliche Auflagen für Luftfahrzeuge erfüllen könnten. Bewilligungsfrei unterwegs sein können nur Modelle bis 25 kg, weil diese dann als Luftfahrgeräte qualifiziert werden – diese dürfen aber wiederum keine Kamera transportieren.

Die Tatsache, dass ferngesteuerte Fluggeräte und Drohnen mit Kameras somit weder in die eine noch in die andere Kategorie fallen, ist ein Hauptbeweggrund für die geplante Regelung in der anstehende LFG-Novelle (Luftfahrtgesetz-Novelle). Bis zur Änderung der rechtlichen Lage sind Flüge mit ferngesteuerten Fluggeräten und Drohnen mit Kameras jedoch unzulässig und könnten im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Komplikationen nach sich ziehen.

Bundesgesetzblatt

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Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Ausgegeben am 14. August 2012

85. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1994

Der Nationalrat hat beschlossen: Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 (WV), BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird wie folgt geändert:

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Entwurf Berufsfotografen-Verordnung

BM Mitterlehner

Der vorliegende Entwurf einer Änderung der Berufsfotografen-Zugangsverordnung geht auf Vorgaben zurück, die im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, enthalten sind (1874 dB NR, XXIV. GP).

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Preisauszeichnung

Aus gegebenem Anlass dürfen wir in Erinnerung rufen, dass Berufsfotografen verpflichtet sind, die Preise Ihrer typischen Leistungen, die Sie an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen haben.

Das Mindestmaß für eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung umfasst:

  • die Entwicklung und Ausarbeitung von Filmen
  • die Herstellung von Passfotos und
  • die Herstellung von Fotos bei privaten Anlässen, darunter sind Hochzeiten und Taufen zu verstehen.

Das von der Bundesinnung der Berufsfotografen ausgearbeitete Muster einer Mindestpreisauszeichnung können Sie hier downloaden Muster – Preisauszeichnung.

Die Gewerbeordnung 1994 ist geändert

Parlament

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 (WV), BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird wie folgt geändert:

Auszug:

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Photo convention 2012 Eisenstadt

fashion.beauty.editorial

Photo Convention 2012

 

Das Photo Event des Sommers 2012! 16. - 21. Juli 2012

Fashion – Beauty – Editorial! Entdecke die Zukunft deiner Fotos!

 

AKTUELL:

Podiumsdiskussion Fotograf ist nicht gleich Fotograf - Gewerbenovelle Fotografie "Freie Fotografie in Österreich" am 17. Juli um 18.00 Uhr

Link

 

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Startschuss für einen Europäischen Rechtsschutzverband

© Alexander Ch. Wulz / www.wulz.cc
© Alexander Ch. Wulz / www.wulz.cc

Auf Initiative unseres Bundesinnungsmeisters KommR Ernst Strauss trafen sich am 24. Juni 2012 der Vorstand Bertram Solcher, der Anwalt Dr. Sebastian Rengshausen und sein Kollege Feldmann vom deutschem Verband “Freelens” (www.freelens.com) mit dem Vorstand des Rechtsschutzverbandes der Fotografen Österreichs (www.rsv-fotografen.at) und dem Verbandanwalt Dr. Josef Schartmüller in Salzburg.

Weiterlesen … Europäischen Rechtsschutzverband

Fachgruppentagung

 

Terminaviso:

 

Unser Fachgruppentagung der Wiener Berufsfotografen wird am 10. Oktober stattfinden.

Ort und Zeit wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Traumseher 2012/2013

Machen auch Sie mit und nehmen Sie am Profifoto Award Traumseher 2012/2013 teil. Ausgezeichnet wird in folgenden Kategorien:

  • Werbung
  • Portrait
  • Presse(Sport), Reportage

Richtlinien

Photokina 2012

Köln, 18. – 23.09.2012 – World of imaging

Alle zwei Jahre findet die photokina statt, die internationale Leitmesse rund ums Bild. Wie keine andere Veranstaltung bringt sie Industrie, Handel, professionelle Anwender und fotobegeisterte Endverbraucher zusammen. Seien Sie auf der international Informations- und Erlebnisplattform in Köln dabei. Link: Photokina

Gmundner Fototage 2013

 

Die 11. Gmundner Fototage als umfassende Themenveranstaltung tragen den Ansprüchen des Marktes Rechnung und liefern wertvolle Impulse für den erweitereten Aktionsradius der professionellen Fotografie in Österreich. Die im 2-Jahres-Rhythmus ausgetragenen Gmundner Fototage sind Fixpunkt für alle an professioneller Fotografie Interessierten. Finden Sie mehr darüber unter folgenden Link: Fototage

Wiener Fotomarathon 2012

Der allseits beliebte Foto-Event für Jung und Alt erwartet ab 9.00 Uhr die Teilnehmer in unterschiedlichen Disziplinen – dem Vollmarathon mit 24 Bilder in 12 Stunden sowie dem Halbmarathon und dem Jugendbewerb mit 12 Bildern in 12 Stunden – so kann die ganze Familie einen vergnüglichen Fototag verbringen.

Wer möchte, kann seinen “Fotowettlauf” selbstverständlich auch später als 9.00 Uhr beginnen, allerdings muss die Speicherkarte in jedem Fall bis spätestens 21.00 Uhr abgegeben werden.

Alle Infos auf www.fotomarathon.at

Datum: 29.9.2012, 09:00 – 21:00 Uhr

Ort: Messe Wien Foyer A, Messeplatz 1, 1020 Wien

7. Viennergy Fotorallye 23.6.2012

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© Viennergy

10 Themen, 5 Stunden, eine Stadt, Kreativität, jede Menge Spaß und Action! Dies sind die Zutaten der Viennergy-Fotorallye, die mittlerweile zu einer der beliebtesten Viennergy-Veranstaltungen geworden ist.

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2. Meet & Greet

Meisterprüfungskandidaten

Am 13. Juni fand unser zweites Meet & Greet, im Martinjak am Ring, statt. Das zahlreiche Erscheinen zeigte uns das rege Interesse sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Höhepunkt des Abends war die feierliche Überreichung der Meisterbriefe durch Innungsmeister Michael Weinwurm und Geschäftsführer Dr. Gert Boba. Der Abend war sehr amüsant und interessant, doch sehen Sie selbst, hier die Fotos.

Objektiv 2012 geht an Johann Groder

© Foto Weinwurm
© Foto Weinwurm

Ein Bild, das die deutsche Skifahrerin Maria Höfl-Riesch in der “Mondlandschaft” des Skigebiets am Mölltaler Gletscher zeigt, ist Österreichs Pressefoto des Jahres. Johann Groder von der auf Sportfotos spezialisierten Bildagentur Expa Pictures wurde für die Aufnahme Dienstagabend im Wiener Metropol mit dem “Objektiv 2012″ ausgezeichnet. Darüber hinaus wurde der von der APA – Austria Presse Agentur und Canon Österreich initiierte österreichische Preis für Pressefotografie in sechs Kategorien vergeben.

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