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Aussetzung der Förderart

Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit

Lehrlingstelle Wien

als Folge der vom Gesetzgeber beschlossenen Sparmaßnahmen stehen für die Lehrbetriebsförderungen weniger Mittel zur Verfügung.

 

Um mit den vorhandenen Mitteln das Auslangen zu finden, wurde für die Förderart „Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit“ mit Weisung des zuständigen Ministeriums vom 28.1.2011 eine Aussetzung verfügt.

 

Was bedeutet das für Sie?

 

Ab 1. Februar 2011 dürfen nur mehr Praxistests durchgeführt werden, zu denen die Einladungen bereits bis 28. Jänner 2011 versendet wurden.

Die vorgesehene Förderung wird ausbezahlt, wenn der Praxistest bis spätestens Ende März 2011 bestanden wurde und auch die sonstigen Fördervoraussetzungen vorliegen. Die Voraussetzung, dass alle Lehrlinge eines Jahrganges Ihres Unternehmens am Praxistest teilnehmen müssen, entfällt.

 

 

Folgende Förderarten können Sie so wie bisher in Anspruch nehmen:

  • Basisförderung
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildung
  • Weiterbildung der Ausbilder
  • Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
  • Maßnahme für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
  • Gleichmäßiger Zugang von Frauen und Männern
    • Ausbildungsverhältnisse nach §8b Abs 2 BAG und §11b LFBAG (Teilqualifizierung)

Weitere Informationen zu diesen Förderungen finden Sie auf unserer Homepage
www.lehre-foerdern.at

 

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