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Lagebericht beim Firmenbuchgericht

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bestimmte Genossenschaften  und Personengesellschaften bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (zB GmbH&Co KG) mussten schon bisher  den Jahresabschluss und den Lagebericht beim Firmenbuchgericht offenlegen und stand die Nicht-Befolgung bereits jetzt unter Strafandrohung.

 

Mit dem Budget-Begleitgesetz 2011 BGBl Nr. 111/2010 wurden nunmehr im Unternehmensgesetzbuch (§ 283) die Zwangsstrafen für die nicht-rechtzeitige Vorlage verschärft und vor allem das Verfahren drastisch gestrafft:

So ist eine Mindeststrafe von EUR 700 vorgesehen, welche bereits ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung (ab Anfang März) mittels Strafverfügung verhängt wird. Die Strafe ergeht an die Gesellschaft und an jedes einzelne vertretungsbefugte Organ.

Das neue strengere Verfahren kommt ab Anfang März zum Tragen, sodass wir unseren Mitgliedsbetrieben dringend nahelegen,

 

fehlende Jahresabschlüsse bis spätestens Ende Februar beim Firmenbuchgericht offenzulegen.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem von Herrn Dr. Günther Feuchtinger verfassten Infoschreiben (Anhang), welches sich auch bereits im Internet befindet. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=597634&dstid=686&cbtyp=1&titel=Offenlegung%2cdes%2cJahresab-schlusses%2c-%2cletzte%2cFrist%2cEnde%2cFebruar%2c2011